11. hebt hervor, dass bei der Umsetzung des Gender Mainstreaming der Besonderheit jedes Ausschusses und jeder parlamentarischen Delegation Rechnung getragen werden muss; fordert, dass die Ausschüsse und Delegationen sich an der Evaluierung beteiligen, die regelmäßig alle zwei Jahre unter der Federführung des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter und auf der Grundlage des Fragebogens durchgeführt wird, der den Vo
rsitzen und den mit Gender Mainstreaming beauftragten stellvertretenden Vorsitzen unterbreitet wird, und wobei die diesbezüglichen Versäumnisse in der Arbeit der Ausschüsse und Delegationen a
...[+++]ber auch alle Fortschritte bei der Umsetzung des Gender Mainstreaming innerhalb jedes Ausschusses einzubeziehen sind;