18. ruft in Erinnerung, dass es in Ziffer 28 seiner Entschließung vom 22. November 2012 zur externen Dimension der Gemeinsamen Fischereipolitik fordert, dass sich die EU im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) für eine Sanktionierung der Länder einsetzt, die Maßnahmen zur Diskriminierung von Frauen treffe
n, und in Ziffer 45 derselben Entschließung die Kommission auffordert, im Rahmen der Verhandlungen über Fischereiabkommen zu erreichen, dass die Küstenstaaten einen wesentlichen Teil der sektoralen Unterstützung der Entwicklung von Projekten zuweisen, deren Ziel die Anerkennung, Förderung und Diversifizierung der Rolle der Frauen im
...[+++] Fischereisektor ist, und zwar unter Sicherstellung der Anwendung der Grundsätze der Gleichbehandlung und der Chancengleichheit von Frauen und Männern, insbesondere im Zusammenhang mit der Aus- und Weiterbildung sowie dem Zugang zu Finanzmitteln und Darlehen;