In der Erwägung, dass das kommunale Strukturschema von Ottignies-Neu-Löwen zahlreiche Begrünungsgebiete, auch Grünstreifen oder Parks genannt, enthält, dass deren Vorhandensein oft durch die bestehenden Parzellierungsgenehmigungen und kommunalen Raumordnungspläne bestä
tigt ist; dass die meisten dieser Gebiete in einem verstädterbaren Gebiet im Sektorenplan eingetr
agen sind; dass es heute berechtigt ist, deren Funktion zu einem festen Bestandteil werden zu lassen, indem man sie als Parkgebiet im Sektorenplan einträgt; dass die Wallo
...[+++]nische Regierung diese Möglichkeit als Ausgleich im Sinne des Artikels 46 des Gesetzbuches definiert;