Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes vom 23.
Oktober 1991 « zur Umsetzung der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 23. Juli 1990 über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften in das belgisc
he Recht » sind die Mehrwerte auf Aktien oder Anteile, die sich im Besitz von belgischen Gesellschaften befinden, vollständig von der Gesellschaftssteuer befreit, unter dem einzigen Vorbehalt, dass es sich um Anteile oder Aktien handeln muss, deren etwaige Erträge in den Vorteil der Regelung der endgültig
...[+++] besteuerten Einkünfte gelangen können.