In der Erwägung, dass der Regionalausschuss für Raumordnung zu folgender Schlussfolgerung gelangt: "der Entwurf [...] ermöglicht die Aufrechterhaltung eines richtigen Gleichgewichts zwischen der Abbautätigkeit und der lokalen Landwirtschaft und
die Erhaltung einer hohen agronomischen Qualität des Bodens"; dass die OGD3, auch wenn sie feststellt, dass "[...] ein wesentlicher Teil der Steinbrucherweiterung Böden mit einer hohen agronomischen Qualität betrifft, die auf lokaler Ebene relativ spärlich vorhanden sind", jedoch anerkenn
t, dass "zahlreiche Maßnahmen jedoch vo ...[+++]rgesehen werden, um für die Landwirtschaft und die Natur (Fauna und Flora) effektive Ausgleichsmaßnahmen umzusetzen;