Das Übereinkommen ermöglicht e
s den Verwaltungen, Schiffe unter ihrer Flagge von einer Vorschrift auszunehmen, wenn sie der Auffassung sind, dass eine Anwendung der Vorschrift aufgrund des Schiffstyps, der Witterungsbe
dingungen oder weil keine allgemeinen Gefahren bestehen, unzweckmäßig und nicht durchführbar ist, vorausgesetzt, das Schiff erfüllt die entsprechenden Sicherheitsanforderungen und ist ausschließlich in den durch das Abkommen festgelegten
...[+++]Fischereizonen im Einsatz.