(1) Die Liste der Länder, die für EIB-Finanzierungen im Rahmen der EU-Garantie potenziell in Betracht kommen, ist in Anhang II enthalten. Die Liste der Länder, die für EIB-Finanzierungen im Rahmen der EU-Garantie in Betracht kommen, ist in Anhang
III enthalten; sie umfasst keine Länder, die nicht in Anhang II aufgeführt sind. Die
Förderfähigkeit von Ländern, die nicht in Anhang II aufgeführt sind, für EIB-Fina
...[+++]nzierungen im Rahmen der EU-Garantie wird im Einzelfall nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren beschlossen.