Es ist d
aher klar, dass die Lieferanten dem Gebrauch des Internets
durch Vertreiber keine Beschränkungen auferlegen könn
en - sie können den Vertreiber nicht daran hindern, eine Webseite zu haben, auf der Webseite die Sprachen seiner Wahl zu verwenden oder E-Mails an einzelne Kunden zu verschicken
, es sei denn, dass diese Verbote objektiv gerechtfert
...[+++]igt sind.