6. nimmt zur Kenntnis, dass das Abkommen und die „Alliance“ die Inspektionen aller Fabriken in ihrem Zuständigkeitsbereich abgeschlossen haben; fordert die Regierung von Bangladesch nachdrücklich auf, ergänzend zu solchen Maßnahmen die Inspektionen der Fabriken in ihrem Zuständigkeitsbereich rasch durchzuführen und angemessene Abhilfemaßnahmen zu ergreifen; ermuntert die Parteien des Abkommens und die „Alliance“, ihre Zusammenarbeit zu verbessern und systematisch Berichte über Inspektionen von Fabriken auszutauschen, um Doppelarbeit und doppelte Standards zu vermeiden; fordert die „Alliance“ auf, auch ihre Berichte zu veröffentlichen und zu illu
strieren, damit sie landesweit für jeder ...[+++]mann zugänglich sind;