Der Umstand, dass die angefochtene Bestimm
ung zur Folge haben könnte, die Steuerlast einer Interkommunalen, der die Gemeinde Andenne angehört, zu erhöhen, wodurch der Betrag der Dividenden, die dieser Gemeinde eventuell durch d
iese Interkommunale gewährt würden, gegebenenfalls verringert werden könnte, reicht nicht aus, um davon auszugehen, dass die etwaige Abweisung der Nichtigkeitsklage gegen diese Bestimmung mehr als eine indirekte Auswirkung auf die Situation der Gemeinde Andenne haben würde, deren Rechtspersönlichkeit von derjeni
...[+++]gen der Interkommunalen, der sie angehört, zu unterscheiden ist.