18. stellt mit Bedauern fest, dass einerseits besonders viele, nämlich fünf Mitgliedstaaten die Rahmenrichtlinie 89/391/EWG nicht umgesetzt ha
ben, obwohl sie die entsprechenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen mussten, um der Richtlinie bis spätestens 31. Dezember 1992 nachzukommen, und andererseits die Umsetzung der Richtlinien zur Anpassung des bestehenden Rechtsbestands im Bereich Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz nur schleppend vora
ngeht; fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten zu einer rascheren Umse
...[+++]tzung dieser Richtlinien zu drängen und mehr Personal für diesen Politikbereich bereitzustellen, um eine systematische Überprüfung der Umsetzungsmaßnahmen zu gewährleisten;