Auch unter der oben erwähnten Annahme, dass ETVA
als staatliche Bank vertraglich nicht zur Garantieübe
rnahme verpflichtet wurde, geht die Kommission davon aus, dass der griechische Staat durch seine Entscheidung, HSY im Januar 2001 zu privatisieren — während ETVA weiterhin im Staatsbesitz war —, die Bank in eine Lage versetzt hat, in der sie verpflichtet war, die Bürgschaft zu übernehmen, welche eine Voraussetzung für die Bereitschaft e
ines Kandidaten zum Kauf bildete ...[+++].