Die vorgenannten Kriterien werden der Kommission helfen, den Einsatz
ihrer verschiedenen Instrumente zur schnellstmöglichen
Wiederherstellung einer vertragskonfor
men Situation zu optimieren. Bei der von der Kommission wahrgenommenen Kontrolle der Anwendung des Gemeinschaftsrechts und der Verfolgung von Verstößen geht es tatsächlich nicht darum, einen Mitgliedstaat zu ,bestrafen", sondern um die Wiederherstellung der ordnungsgemäßen Anwendung des Gemein
...[+++]schaftsrechts.