Insbesondere sollten die Abwicklungsinstrumente angewan
dt werden, wenn das Institut nicht nach dem regulären Insolvenzverfahren liquidiert werden kann, ohne das Finanzsystem zu destabilisieren, und die Maßnahmen erforderlich sind, um die rasche
Übertragung und die Fortführung systemisch wichtiger Aufgaben zu gewährleisten, und nach vernünftigem Ermessen keine Aussicht auf etwaige alternative Maßnahmen des privaten Sektors besteht, einschließlich einer Kapitalerhöhung seitens der vorhandenen Anteilsinhaber oder eines Dritten, die ausre
...[+++]ichen würde, um die Existenzfähigkeit des Instituts vollumfänglich wiederherzustellen.