Die klagende Partei ist der Auffassung, dass die angefochtenen Bestimmungen einen doppelten Behandlungsunter
schied zwischen den Randgemeinden und den anderen Gemeinden des niederländischen Sprachgebiets en
thalte, einerseits, insofern die sechs Randgemein
den weiterhin bestimmten spezifischen und administrativen Verpflichtungen unterlägen, um sektorielle Zuschüsse erhalten zu können, und andererseits, insofern di
...[+++]ese Gemeinden von der zusätzlichen Dotation, die dazu diene, die Umsetzung der lokalen Autonomie, insbesondere in kulturellen Angelegenheiten, zu gewährleisten, ausgeschlossen würden.