In Erwägung des Mangels an Person
al der Stufe 1, der innerhalb des autonomen Hafens von Lüttich festgestellt worden ist; in der Erwägung, dass sich dieser Mangel in naher Zukunft noch verschlimmern wird, was de facto für gewisse Dienstst
ellen des autonomen Hafens von Lüttich eine Arbeitsunmöglichkeit zur Folge hat; dass die Kontinuität des öffentlichen Dienstes erfordert, dass dem autonomen Hafen von Lüttich unverzüglich alle Möglichkeiten, über mehr Personal zu verfügen können, zu geben sind; dass es daher erforderlich ist, dem be
...[+++]sagten Hafen eine Mobilitätsregelung im Interesse des Dienstes zukommen zu lassen;