Teil II des Grünbuchs ergibt sich logisch aus der Entschließung, die von den für Telekommunikation zuständigen Ministern auf der Ratstagung vom 17. November 1994 verabschiedet wurde und den Grundsatz der vollen Liberalisierung des Telekommunikationssektors bis zum 1. Januar 1998[1] be
kräftigte. Der 1994 bereits zuvor veröffentlichte Bericht der "Bangemann-Gruppe" über Europa und die globale Informationsgesellschaft betonte bereits, daß die wichtigste Voraussetzung für das Entstehen neuer Märkte ein neuer ordnungspolitischer Rahmen ist, der uneingeschränkten Wettbewerb zuläßt. Er forderte die Mitgliedstaaten außerdem auf, den derzeitige
...[+++]n Prozeß der Liberalisierung zu beschleunigen und Infrastrukturen und Dienste im Monopolbereich für den Wettbewerb freizugeben.