Es wird davon ausgegangen, dass der Antragsteller Kenntnis von
dem geplanten Kauf hatte oder haben musste, wenn nachgewiesen wird, dass die Mehrheit der Unternehm
en des betreffenden Wirtschaftszweigs sich darum bemüht hat, mit diesem Käufer einen Kaufvertrag über das betreffende Schiff zu schließen, oder dass bei Maklern, Finanzfachleuten, Klassifizierungsgesellschaften, Charterern, Fachverbänden oder sonstigen Stellen, die normalerweise mit Schiffbaugeschäften befasst sind und mit denen der Antragssteller regelmäßig in Kontakt oder i
...[+++]n Geschäftsbeziehungen stand, allgemeine Informationen über den geplanten Kauf zur Verfügung standen.