Vor dem Hintergrund des mexikanischen Gesetzes über die Informationsfreiheit und der Tatsache, dass es im Falle ein
er Verweigerung der Verbreitung eines Dokumentes für die Bürgerinnen und Bürger eine unzumutbare Alternative ist, vor den europäischen Gerichten zu klagen, empfiehlt die Verfasserin der Stellungnahme, den Europäischen Bürgerbeauftragten zu ermächtigen, Entscheidungen über Anträge auf Zugang zu Dokumenten zu treffen, die eine endgültige Wirkung für die betreffende Verwaltung haben, wobei den Antragstellern das Recht vorbehalten bleiben sollte,
...[+++] beim Gericht erster Instanz Klage wegen Verweigerung der Verbreitung von Dokumenten einzureichen.