In der Erwägung, dass, was die Verhältnismäßigkeit der Maßn
ahmen betrifft, die Regierung eine Präventivregelung eingeführt hat, die auf graduellen Einschränkungen je nach der Empfindlichkeit der Lebensräume und der Arten von gemeinschaftlichem Interesse gegen Störungen beruht, in der Form von Verboten, Genehmigungen und Notifizierungen; dass die Ersten Tätigkeiten betreffen, die in
den meisten Fällen bedeutende Auswirkungen auf die geschützten Ökosysteme haben können, während Letztere Tätigkeiten betreffen, die n
...[+++]ur unter bestimmten Umständen solche Auswirkungen haben könnten;