32. erinnert daran, dass die Mitgliedstaaten dafür
sorgen müssen, dass ihre Geheimdienste rechtmäßig und unter voller Einhaltung d
er Verträge und der Charta handeln; fordert die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang auf, dafür zu sorgen, dass die nationalen Rechtsvorschriften das Sa
mmeln und Auswerten personenbezogener Daten (einschließlich der sogenannten Metadaten) nur dann
gestatten, wenn die ...[+++]betroffene Person ihre Einwilligung erteilt hat oder zuvor auf der Grundlage eines begründeten Straftatverdachts gegen die Zielperson eine entsprechende gerichtliche Anordnung ergangen ist;