35. stellt fest, das
s der Markt für den Handel mit Senderechten wei
tgehend innerhalb nationaler Grenzen oder von Sprachräumen funktioniert, so dass die Medienabfolge (Erscheinen und Verbreitung) gewahrt und eine angemessene Verwertung filmischer und audiovisueller Werke gewährleistet wird; stellt jedoch ferner fest, dass es dadurch im Allgemeinen unmöglich wird, sich rechtmäßig Zugang zu geschützten Kanälen für Satellitenfernsehen aus einem anderen Mitgliedstaat zu verschaffen; begrüßt die Verpflichtungen der Kommission, auf dieses Problem in ihrer Über
...[+++]prüfung der Richtlinie über urheberrechtliche Vorschriften betreffend Satellitenrundfunk und der Kabelweiterverbreitung einzugehen;