14. Geregelter Markt: ein von einem Marktbetreiber betriebenes und/oder verwaltetes multilatera
les System, das die Interessen einer Vielzahl Dritter am Kauf und Verkauf von
Finanzinstrumenten innerhalb des Systems und nach seinen nichtdiskretionären Regeln in einer Weise zusammenführt oder das Zusammenführen fördert, die zu einem Vertrag in Bezug auf Finanzinstrumente führt, die gemäß den Regeln und/oder den Syste
men des Marktes zum Handel zugelassen wurden, ...[+++]sowie eine Zulassung erhalten hat und ordnungsgemäß und gemäß den Bestimmungen des Titels III funktioniert.