Dabei greift eine Ausstiegsklausel, die es jenen Mitgliedstaaten, die bereits gesetzliche Regelungen mit einer niedrigeren Altersgrenze beschlossen haben, erlaubt, diese beizubehalten, vorausgesetzt diese Altersgrenze ist nicht niedriger als sechs Jahre. Weiterhin wurde eine Revisionsklausel in Betracht
gezogen, welche die Ergebnisse der Studie berücksichtigen soll, um deren Durchführung wir die Kommission gebeten hatten und die Erkenntnisse über die Zuverlässigkeit von Kinderfingerabdrücken bringen soll. Diese Revisionsklausel sieht vor, dass die Altersg
...[+++]renze verbindlich für alle Mitgliedstaaten in vier Jahren festgesetzt und harmonisiert werden soll.