In der Erwägung, dass laut Erläuterung im Erlass vom 12. Februar 2015 zur vorläufigen Verabschiedung der vorliegenden Revision des Sektorenplans durch die neue Zweckbestimmung als Agrar- und Forstgebiet des südlichen T
eils des gemischten Gewerbegebiets von Warisy jede Möglichkeit erlischt, diese Grundstücke städtebaulich zu entwickeln und dort ein Enteignungsverfahren zu wirtschaftlichen Zwecken einzuleiten, wie dies durch den ministeriellen Erlass vom 18. April 1988 zur handwerklichen Zweckbestimmung und zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit, die Grundstücke des "Gebiets für handwerkliche Be
triebe von Rendeux ( ...[+++]Warisy)" zu enteignen, ermöglicht wurde;