Der Landwirt, der Tiere züchtet: 1° muss Futtermittel für die zur Lebensmittelgewinnu
ng bestimmten Tiere getrennt von Chemikalien und anderen in der Tierernährung verbotenen Erzeugnissen lagern;
2° muss Fütterungsarzneimittel und Futtermittel ohne Arzneimittel so lagern, dass das Risiko der Fütterung an Tiere, für die sie nicht bestimmt sind, verringert wird; 3° muss Futtermittel ohne Arzneimittel getren
nt von Arzneimittel enthaltenden Futtermitteln handh ...[+++]aben, um eine Kontamination zu verhindern.