Da der Gesetzgeber es als notwendig erachtet hat, alle mit Tieren handelnden Personen im Hinblick auf die wirksame Bestrafung der Praktiken, die er aufgrund ihrer Auswirkungen
auf die öffentliche Gesundheit mit dem Hormongesetz vom 15. Juli 1985 bekämpfen wollte, zur Verantwortung zu ziehen, kann er die gleichen Strafen vorsehen sowohl für die Personen, bei denen man vernünftigerweise annehmen kann, dass sie wu
ssten, dass den von ihnen gehandelten Tieren illegal Präparate verabreicht wurden, als auch für die Personen, bei denen man ve
...[+++]rnünftigerweise annehmen kann, dass sie darüber nicht in Unkenntnis sein können.