An dem Tag des Darlehensabschlusses genügt der Darlehensnehmer folgenden Bedingungen: 1° er ist seit weniger als fünf Jahren bei der Zentralen Datenbank der Unternehmen (Banque-Carrefour des Entreprises) oder bei einer Sozialsicherheitseinrichtung für Selbstständige registriert, wenn eine Registrierung bei der Zentralen Datenbank der Unternehmen nicht obligatorisch ist; 2° er hat einen Betriebssitz in der Wallonischen Region; 3°er übt keine Tätigkeit aus oder hat nicht als ausschließlichen oder hauptsächlichen Gegenstand: a) die Erbringung von finanziellen Dienstleistungen zugunsten von Dritten; b) die Tätigung von Geldanlagen; c) die kollektive Kapitalanlage; d) den Bau, Erwerb, die Verwaltung, Einrichtung, den Verkauf, die Vermietung
...[+++] von Immobiliengütern für eigene Rechnung oder das Halten von Beteiligungen in Gesellschaften mit ähnlichem Gegenstand; e) eine Gesellschaft, in der Immobiliengüter oder andere dingliche Rechte auf solchen Gütern angelegt sind, von denen natürliche Personen, die ein Mandat oder Ämter im Sinne von Artikel 32, Absatz 1 Ziffer 1 des Einkommensteuergesetzbuches ausüben, ihr Ehepartner oder ihre Kinder, wenn diese Personen oder ihr Ehepartner das gesetzliche Benutzungsrecht des Einkommens Letzterer haben, den Genuss haben; und 4° er ist nicht Gegenstand eines kollektiven Zahlungsunfähigkeitsverfahrens und befindet sich nicht in den Bedingungen eines kollektiven Zahlungsunfähigkeitsverfahrens.