Sie eröffnet Vertragsverletzungsverfahren, wenn ein Mitgliedstaat
nicht innerhalb der vereinbarten Frist die Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht mitgeteilt hat. Zudem kann die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren au
f der Grundlage von Beschwerden einzelner Bürgerinnen und Bürger bzw. Unternehmen oder aufgrund einer Untersuchung der Kommission einleiten, wenn die Rechtsvorschriften eines Landes nicht mit den Anforderungen des EU-Rechts im Einklang stehen oder das EU-Recht von den natio
...[+++]nalen Behörden nicht ordnungsgemäß angewendet wird.