Es entspricht im Übrigen nicht dem Willen des Gesetzgebers,
dass Biokraftstoffe genauso besteuert werden wie Kraft- und Brennstoffe fossilen Ursprungs, was daraus ersichtlich ist, dass die betreffende Verbrauchsteuer in den meisten Mitgliedstaaten „Mineralölsteuer“ heißt, worunter die Biokraftstoffe nicht fallen. Die Richtlinie 92/81
/EWG, die durch den hier untersuchten Richtlinienvorschlag geändert werden soll, bezieht sich auf die „Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Mineralöle“ und betrifft somit ebenfalls nicht di
...[+++]e Biokraftstoffe.