10. unterstützt den Ansatz, der in der Verordnung (EG) Nr. 1569/2007 umrissen w
ird und der auch im Geiste des Schreibens der Kommission vom 26. September 2007 an die amerikanische Börsenaufsichtsbehörde zu den "vorgeschlagenen Regeln für die Akzeptanz von Finanzstatements ausländischer Privatemittenten, die in Einklang mit den internationalen Rechnungslegungsstandards vorbereitet wurden, ohne dass sie mit den allgemeinen Rechnungslegungsstandards in den Vereinigten Staaten (US GAAP) abgestimmt sind" sowie seiner Entschließung vom 14. November 2007 zur Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards steht, in der insbesondere hervor
...[+++]gehoben wird, dass "die Entscheidung der Kommission in jedem Fall für Emittenten aus der Europäischen Union das Recht umfassen [wird], in jedem Drittland die in der Europäischen Union angenommenen IFRS (Internationale Finanzberichtsstandards) zu verwenden";