Das Unterscheidungskriterium, das dazu führt, zwischen
den berechtigenden Kindern in bezug auf die Bestimmung des Rangs, den sie in dem Haushalt innehaben, einen Unterschied vorzunehmen, je nachdem, ob der Berechtigte eines älteren Kindes, das zu
demselben Haushalt gehört, für das Kind das Recht auf Familienzulagen aufgrund der belgischen Gesetzgebung oder aufgrund der Gesetzgebung eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union begründet, ist hinsichtlich des Ziels des Gesetzgebers, die der Zunahme des Umfangs des Haushalts ents
...[+++]prechende Erhöhung der Lasten zu berücksichtigen, nicht relevant.