Das Übrige folgt: die Vorrangigkeit der koll
ektiven Regulierung gegenüber individuellen Ausnahmeregelungen; die Tatsache, dass es Zuständigkeitsbereiche der Union gibt, die die Befugnisse der Mitgliedstaaten im Sozialbereich respektieren, und dass es eine durch die Subsidiarität bestimmte Gemeinschaftsdimension der spezifischen Regelungsbefugnis gibt, um Mindeststandards zu gewährleisten, die der europäischen Dimension einen Sinn verleihen und sie nicht darauf reduzieren, lediglich auf dem Markt erdrückt zu werden;
die Bekämpfung von Schwarzarbeit und schli ...[+++]eßlich die Ablehnung der Logik des Handels.