Wie in der Einleitungsbekanntmachung angekündigt, revidierte die Kommission die Definition des Wirtschaftszweigs der Union, um den Empfehlungen der DSB-Berichte nachzukommen, d
enen zufolge die EU gegen Artikel 4.1 des WTO-Antidumpingübereinkommens verstoßen hat, indem sie diejeni
gen Hersteller, die nicht zu ihrer Einbeziehung in die Stichprobe bereit waren, aus der Definition des Wirtschaftszweigs der Union ausgenommen hat und indem sie davon ausging, dass die in Artikel 4 Absatz 1 der Grundverordnung verankerte Schwelle von 25 % auto
...[+++]matisch einen „erheblichen Teil“ der gesamten Unionsproduktion der betroffenen Ware darstellte.