Hier geht es darum, die Relevanz der Standortwahl des Reserveumkreises der Flughafeninfrastruktur, der unterschiedlichen zweckbestimmten Gebiete oder Gefüge
von zweckbestimmten Gebieten des Vorentwurfs zur Revision des Sektorenplans Charleroi, mit Ausnahme der als raumplanerische Ausgleichsmassnahmen eingetragenen Gebiete, hins
ichtlich der in der Phase B (nl. Punkt B.2.1) bestimmten Kriterien für die Standortwahl, der Analyse der Merkmale der Bezugsgebiete (C. 1) und der regionalen Optionen, die darauf Anwendung finden (C. 2.), zu übe
...[+++]rprüfen.