Die Arbeitnehmer in dem betreffenden Mitgliedslan
d sollten nicht auf nationaler Ebene Rechte einbüßen, nur weil Europa nicht in der Lage ist, den Arbeitnehmern über die bloße Information und Konsultation hinausgehende Mitbestimmungsrechte einzuräumen: Die von de
r Kommission in den Optionen 2 (Globaler Ansatz) und 3 (Sofortmaßnahmen im Zusammenhang mit den Vorschlägen über das Statut der Europäischen Gesellschaft, des Europäischen Vereins, der Europäischen Genossenschaft und der Europäischen Gegenseitigkeitsgesellschaft) aufgezeigten M
...[+++]öglichkeiten reichen deshalb für sich allein nicht aus.