Dieser Ausschuss, dessen Tätigkeit in den Verträgen verfassungsmäßig
fest verankert ist, wollte eine Vorreiterrolle hinsichtlich der übrigen Parlamentsausschüsse einnehmen. Deshalb übermittelt er weiterhin die Petitionen, die in deren jeweilige Zuständigkeit fallen, jedem einzelnen Ausschuss – zur Information, zur Stellungnahme oder als federführenden Ausschuss (z.B. Übermittlung der Petition von Marta Andreasen a
n den Ausschuss für Haushaltskontrolle) - und ersucht sie ebenfalls, sich mit den von den Bürgern angesprochenen Problemen
...[+++]auf dem Gesetzgebungsweg zu beschäftigen.