Die Fragen an die Steuerverwaltung konzentrieren sich im Wesentlichen a
uf Vorbescheide für Gewinnüberschüsse, darauf, ob die belgischen Steuerbehörden andere Steuerbehörden von Gewinnen in Kenntnis setzen, die in Belgien nicht versteuert werden, auf den eventuellen Handlungsspielraum des Dienstes für Steuervorbescheide, auf das Konzept der wirtschaftlichen Substanz, auf Länder, die in Belgien als Steueroasen eingestuft sind, und
darauf, ob der Dienst für Steuervorbescheide in der Lage ist, seinen Standpunkt zu verteidigen, wenn er mit sehr detaillierten S
...[+++]tudien zu Verrechnungspreisen konfrontiert wird.