7. erkennt die von der Kommission getroffenen Maßnahmen für eine bessere Verlässlichkeit der den Rechnungsabschlüssen zugrunde liegenden Angaben der Kontrollbehörden der Mitgliedstaaten an; verweist auf den dramatischen Schluss des Hofes, dass diese Behörden jedoch mehrheitlich außerstande sind, die Maßnahmen der Kommission zu verwirklichen; verlangt deshalb mehr Initiative der Kommission, um die Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten zu schulen; fordert die Kommission auf, den Informationsaustausch der Zahlstellen und bescheinigenden Stellen über deren Netzwerke und Seminare strukturiert
zu begleiten und zu fördern, Best-Practice-Beis ...[+++]piele zu vermitteln und die gemeinsame Lösung von Rechtsfragen durch Auslegung zu erarbeiten; hält risikobasierte Kontrollen auch bei den bescheinigenden Behörden für unabdingbar;