Um sicherzustellen, dass die Einwilligung freiwillig erfolgt ist, sollte
diese in besonderen Fällen, wenn zwischen der betroffenen Person und dem V
erantwortlichen ein klares Ungleichgewicht besteht, insbesondere wenn es sich bei dem Verantwortlic
hen um eine Behörde handelt, und es deshalb in Anbetracht aller Umstände in dem speziellen Fall unwahrscheinlich ist, dass die Einwilligung freiwi
llig gegeben wurde, ...[+++]keine gültige Rechtsgrundlage liefern.