Beide Seiten einigten sich darauf, dass d
as Abkommen ab Juni 2016 in vollem Umfang anwendbar sein sollte, d. h. dass die Drittstaatsangehörige betreffenden Bestimmungen vorzeitig in Kraft gesetzt würden, damit die Kommi
ssion ihren dritten Fortschrittsbericht im Herbst 2016 vorlegen kann. Ziel ist es, den Visaliberalisierungsprozess, d. h. die Aufhebung der Visumpflicht für türkische Bürgerinnen und Bürger im Schengen-Raum, bis Oktober 2016 zu vollenden, sofern die Anforderungen des Fahrplans bis dahin erfüllt sind
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