Zu diesem Zweck sollte sich die
Zielausstattung des Fonds auf mindestens 1 % der gedeckten Einlagen belaufen, die im Bankensystem der teilnehmenden Mitgliedstaaten gehalten werden; dies würde
ausreichen, um bei künftigen Krisen eine ordnungsgemäße Abwicklung zu gewährleisten, sofern bei Bail-i
ns die Gläubiger in einem Umfang von mindestens 8 % der gesamten Verbindlichkeiten und des Eigenkapitals des in Abwicklung befindlichen Inst
...[+++]ituts beteiligt werden.