sie müssen die notwendigen Maßnahmen treffen, um zu gewährleisten, dass Kundengelder, die gemäß Artikel 4 bei
einer Zentralbank, einem Kreditinstitut, einer in einem Drittlan
d zugelassenen Bank oder einem qualifizierten Geldmarktfonds hinterlegt wer
den, auf einem oder mehreren separaten Konten geführt werden, die von allen anderen
Konten, auf denen Gelder der Wertpapierfirma geführt werden,
...[+++] getrennt sind.