Für die Studenten, die ein Stipendium der Dienststelle für Studienbeihilfen der Französischen Gemeinschaft aufgrund des Gesetzes vom 19. Juli 1971 über die Gewährung von S
tudienbeihilfen und -darlehen und des Dekrets vom 7. November 1983 zur Regelung der Studienbeihilfen und -darlehen für die Französische Gemeinschaft, koordiniert am 7. November 1983, erhalten, sowie für die Studenten, die im Besitz einer Bescheinigung als Stipendiat, die durch die Generalverwaltung der Entwicklungszusammenarbeit ausgestellt wurde, sind, werden diese Beträge auf 25 EUR im Hochschulunterricht des kurzen Typs und auf 37 EUR im Hochschulunterricht des lange
...[+++]n Typs herabgesetzt.