29. erkennt das Recht der Mitgliedstaaten an, in Anwendung des Subsidiaritätsprinzips zu bestimmen, wie das Angebot an Glücksspieldiensten unter Einhaltung
der Grundsätze des EU-Vertrags auf einzelstaatliche
r Ebene organisiert und reguliert werden soll, sowie alle von ihnen als notwendig erachteten Maßnahmen gegen illegale Glücksspieldienste durchzusetzen; weist darauf hin, dass solche Rechtsvorschriften verhältnismäßig, konsistent, transparent und nicht diskriminierend sein müssen; stellt fest, dass eine kohärentere EU-Politik notwendig ist, um dem gre
...[+++]nzüberschreitenden Charakter von Online-Glücksspielen zu begegnen;