23. erkennt an, dass infolge der jüngsten Energiekrise ein erheblicher Bedarf an Projekten besteht, die für die Union eine sichere Energieversorgung mittels der Diversifizierung von Ressourcen und der Anbindung der Energiemärkte herbeiführen; unterstreicht, dass die Sicherheit der Energieversorgung der Union sowie der Grundsatz der Solidarität auf dem Gebiet der Energiepolitik zu den vorrangigen Prioritäten auf der Tagesordnung der Europäischen Union gehören und sich auch im Haushaltsplan der Europäischen Union angemessen widerspiegeln müssen; sieht die zunehmenden Investitionen im Energiesektor auch als Instrument zur Bekämpfung der Wirtschaftskrise und befürwortet den Vorschlag, d
ie Ausgaben aus dem ...[+++]EU-Haushalt für Schlüsselvorhaben im Bereich der Energieinfrastrukturen vorzuziehen;