Ist der Lieferer bzw. Dienstleistungserbringer, der eine Rechnung für ei
ne steuerpflichtige Lieferung von Gegenständen bzw. eine steuerpflichtige Dienstleistung ausstellt, nicht in dem Mitgliedstaat ansässig, in dem die Mehrwertsteuer geschuldet wird, und wird die
Mehrwertsteuer vom Erwerber bzw. Dienstleistungsempfänger geschuldet, so unterliegt die Ausstellung der Rechnung den Vorschriften des Mitgliedstaats, in dem der Lieferer bzw. Dienstleistungserbringer ansässig ist oder eine feste Niederlassung hat, von der aus die Lieferung e
...[+++]rfolgt oder die Dienstleistung erbracht wird.