51. ist sich darüber im Klaren, dass das Wissen von Arbeitnehmern und Privatpersonen über Rentensysteme sehr lückenhaft ist; ist der Auffassung, dass Arbeitnehmer
und Privatpersonen besser über von ihnen in den verschiedenen Säulen erworbene Rentenansprüche, die Bedingungen, denen sie unterliegen, die Sicherheit, die Übertragbarkeit dieser Ansprüche, die mögliche Not
wendigkeit weiterer Ersparnisse, um eine angestrebte Höhe zu erreichen, und die Offenlegung der Gebühren, die mit der Vermögensverwaltung jeder Anlagenschichtung von Pens
...[+++]ionsfonds verbunden sind, informiert werden müssen;