In Anbetracht der Risiken, die für das aquatische Ökosystem identifiziert wurden, we
nn Produkte für die Errichtung von Barrieren in Innenräumen verwendet werden, durch die in einem bestimmten Umf
ang Einleitungen in Kläranlagen entstehen, empfiehlt es sich vorzuschreiben, dass die Produkte nicht für Verwendungszwecke zugelassen werden, die zu solchen Emissionen führen, sofern nicht anhand von Daten nachgewiesen werden kann, dass das Produkt — erforderlichenfalls durch Anwendung geeigneter Risikominderungsmaßnahmen — die Anforderungen v
...[+++]on Artikel 5 und Anhang VI der Richtlinie 98/8/EG erfüllt.