86. erkennt die Versuche an, mit Usbekistan einen Menschenrechtsdialog einzuleiten, stellt jedoch fest, dass dies aufgrund des Unvermögens Usbekistans, einen solchen Dialog auf konstruktive Weise anzugehen, nicht möglich war; ist insofern der Auffassung, dass die Durchführung eines Menschenrechtsdialogs mit Usbekistan nicht zur Aufhebung der gegenüber diesem Land erhobenen Sanktionen führen sollte, wenn keine Fortschritte in Bezug auf Menschenrechtsfr
agen und Demokratie erreicht wurden; fordert daher den Rat auf, eine umfassende Bewertung der Menschenrechtslage vorzunehmen, bevor e
r eine Entscheidung ...[+++]trifft;